Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15229
FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01 (https://dejure.org/2004,15229)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - VI 161/01 (https://dejure.org/2004,15229)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - VI 161/01 (https://dejure.org/2004,15229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; EStG § 21a (a.F.)
    Fehlende Durchführung eines Mietvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Durchführung eines Mietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung in einem Zweifamilienhaus; Beweiswürdigung im Hinblick auf die Zahlung des Mietzinses und die Überlassung der vermieteten Räume; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer anschließenden Vermietung an fremde Dritte bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil v. 30. September 1997, IX R 80/94, BFHE 184, 406 , BStBl II 1998, 771 , BFH-Urteil v. 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394 ).

    In der Rechtsprechung ist demgegenüber anerkannt, dass es an der Überschusserzielungsabsicht fehlt, wenn die Vermietung voraussichtlich nur für einen beschränkten Zeitraum erfolgt, innerhalb dessen mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu rechnen ist (zuletzt BFH-Urteil vom 09.07.2002, IX R 57/00, BFHE 199, 422 , BStBl II 2003, 695 ).

    Selbst wenn - wie von der Rechtsprechung des BFH zu teilweise selbst genutzten, teilweise vermieteten Ferienwohnungen (BFH-Urteil vom 09.07.2002, IX R 57/00, BFHE 199, 422 , BStBl II 2003, 695 ) - ein dreißigjähriger Prognosezeitraum zugrunde gelegt wird, der hier 1980 beginnen und - die Mieterin wäre dann 91 Jahre alt - 2010 enden würde, könnte kein positives Gesamtergebnis erzielt werden, auch wenn außer den Betriebskosten und der AfA für die überlassenen Räume keine weiteren Aufwendungen mehr anfielen.

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Sie sind der Besteuerung regelmäßig nicht zugrunde zu legen, wenn ihre Gestaltung oder tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil v. 4. August 2003, IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 ; BFH-Urteil v. 28. Juni 2002, IX R 68/99, BFHE 199, 380 , BStBl II 2002, 699 , BFH-Urteil v. 7. Mai 1996, IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ).

    Falls dies zu bejahen wäre, müsste entschieden werden, ob das an die Person der Mieterin gebundene Nutzungsrecht für das Schlafzimmer des Vermieters während dessen Abwesenheit oder fehlende Nebenkostenabrechnungen auf eine private Veranlassung des Leistungsaustauschs hindeuten; letzterem könnte entgegenstehen, dass der Kläger nach seinem unwidersprochenen Vortrag Nebenkosten bei an fremde Dritte vermieteten Objekten ebenfalls nicht abgerechnet hatte (vgl. BFH-Urteil v. 28.06.2002, IX R 68/99, BStBl II 2002, 699 ).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil v. 30. September 1997, IX R 80/94, BFHE 184, 406 , BStBl II 1998, 771 , BFH-Urteil v. 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFH/NV 2002, 1394 ).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (BFH-Urteil vom 5. November 2002, IX R 48/01, BFHE 201, 46 , BStBl II 2003, 646 ).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Sie sind der Besteuerung regelmäßig nicht zugrunde zu legen, wenn ihre Gestaltung oder tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil v. 4. August 2003, IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 ; BFH-Urteil v. 28. Juni 2002, IX R 68/99, BFHE 199, 380 , BStBl II 2002, 699 , BFH-Urteil v. 7. Mai 1996, IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Das Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (Feststellungslast) hinsichtlich der für die Anerkennung des Mietverhältnisses maßgeblichen Umstände trägt insoweit der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 28.01.1997, IX R 23/94, BFHE 182, 542 , BStBl II 1997, 655 ), weil es sich insoweit um steuermindernde Tatsachen handelt.
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Sie sind der Besteuerung regelmäßig nicht zugrunde zu legen, wenn ihre Gestaltung oder tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil v. 4. August 2003, IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 ; BFH-Urteil v. 28. Juni 2002, IX R 68/99, BFHE 199, 380 , BStBl II 2002, 699 , BFH-Urteil v. 7. Mai 1996, IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ).
  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung gebietet es vielmehr, eine als falsch erkannte, selbst über eine längere Zeitspanne vertretene Rechtsauffassung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzugeben, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003, X R 31/00, juris).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    An der tatsächlichen Durchführung eines Mietvertrages fehlt es, soweit der Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht zur Nutzung überlässt oder - soweit dies nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten über die Ansprüche beruht - die Miete nicht gezahlt wird oder nicht endgültig in das Vermögen des Vermieters übergeht, sondern der Vermieter dem Mieter z.B. die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet zu sein (BFH-Urteil vom 17.12.2002, IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612 ).
  • BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00

    Mietverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 161/01
    Dies gilt auch, wenn es sich nicht um einen Vertrag zwischen Angehörigen handelt (BFH-Urteil v. 28. Januar 2003 , IX R 53/00, BFH/NV 2003, 768 ).
  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

  • BFH, 14.01.1992 - IX B 177/90

    Vollziehungsaussetzung auf Grund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

  • FG Düsseldorf, 25.05.1988 - 5 K 61/82
  • FG München, 25.09.2007 - 13 K 2766/04

    Letztmalige Anwendung von § 21 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und § 21a

    Der Einheitswertbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Anwendbarkeit der großen Übergangsregelung ab 1987 (BFHBeschluss vom 14. Januar 1992 IX B 177/90, BFH/NV 1992, 467; FG Hamburg Urteil vom 9. März 2004 VI 161/01, n.v., [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht